BtM-Strafrecht
Die Straftatbestände rund um den unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln prägen eine relativ große Anzahl der erstinstanzlichen Verfahren vor den deutschen Landgerichten. Zudem lassen gerade diese Tatvorwürfe besonders hohe Freiheitsstrafen erwarten. Regelmäßig erfolgt der Zugriff auf die Beschuldigten nach längeren und breit gestreuten Überwachungen der Telekommunikation, worauf die Untersuchungshaft folgt.
Typisch ist zudem, dass gerade hier die »Kronzeugenregelung« eine besondere Rolle spielt, da dies der oft (vermeintlich) einzige Weg ist, um noch eine Freiheitsstrafe auf Bewährung zu erhalten oder um auf günstige Haftbedingungen hoffen zu dürfen.
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