Beratung
Ist das Strafverfahren bereits eingeleitet worden oder droht dessen Einleitung, sollte der (potentiell) Beschuldigte keinesfalls Angaben zur Sache machen, ohne einen Strafverteidiger zu Rate gezogen zu haben.
Das persönliche Beratungsgespräch klärt zuverlässig über die real bestehenden Risiken auf und weist statthafte Wege für das weitere Verhalten.
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